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 Rechtsanwalt Bonn Dr. Palm

 

 

Verbrechen war gestern

 

 

Zur Diskussion um die 

Ausweitung der DNA-Aufklärung 

 

Crime Verbrechen Anwalt Leben wir schon bald in einer Gesellschaft ohne Verbrechen, zumindest einer Gesellschaft, in der sich Verbrechen nicht mehr lohnt? Rudolph Moshammers Tod hat eine Dauerdiskussion über den kriminalistischen Umgang mit Gen-Daten neu belebt. Bundesinnenminister Otto Schily, Christdemokraten und die Gewerkschaft der Polizei schwärmen schon länger von der allmächtigen DNA-Probe, die Verbrechensaufklärung tendenziell zur reinen Datenabgleichung macht.Schily erklärte 2003, fünf Jahre nach Einführung der Gen-Datenbank, dass die DNA-Analyse so umfassend genutzt werden solle, wie es der Strafverfolgung am besten diene. Edmund Stoiber erkennt in dem DNA-Powertool „das entscheidende Ermittlungsinstrument im 21. Jahrhundert." Von der Verdoppelung der Fahndungserfolge ist die Rede. „Jack the Rippers“ ungeklärte Verbrechen (http://www.heise.de/tp/r4/artikel/11/11319/1.html) wären heute nur noch einen Mouse-click von der Aufdeckung entfernt, wenn man Ermittler und Datensammler nur so richtig an die Erkenntnisquellen heranlässt. Nicht minder segensreich erscheint die Entwicklung in den USA, wo dank DNA-Test zahlreiche Inhaftierte wieder zu freien Menschen wurden. Ist es dann nicht so logisch wie krimino-logisch unabdingbar, vom Fingerabdruck zum DNA-Profil zu avancieren, das noch in der winzigsten Faser, der achtlos weggeworfenen Zigarettenkippe den flüchtigen Täter verrät? Nun wird diese Aufklärungsmethode erst durch die Speicher perfekt. Mächtige Gen-Datenbanken machen dann jeden Tatort zum Info-Paradies von Datenherren, die zuvor nur genügend Profile speichern müssen, um bei einen Mord in Hamburg einen Täter in München oder - bei internationalen Regelungen - irgendwo in Europa aufspüren zu können. Wer Daten hat, hat Macht. Wie immer geht es auch bei der DNA-Datenherrschaft um die älteste Abwägung in liberalen Rechtsstaaten, um jene nie alle gesellschaftlichen Gruppen beruhigende Balance zwischen Freiheit und Sicherheit. Wollt ihr die totale Aufklärung? Für den Sicherheitsstaat ist das kein Problem: Neue Überwachungsszenarien treffen doch ohnehin nur die Bösen. Nun kann es inzwischen aber auch dem Frömmsten unheimlich werden, wenn er registriert, welche technologischen Aufrüstungen ihm heute schon die Datenhaut vom Leibe ziehen. Datenraub im Internet oder die Panoptisierung des öffentlichen Raums durch Kameras sind Alltäglichkeiten geworden, ohne dass ein befriedigender Schutz gegen die wachsende Datengier in Sicht wäre.  

Für Volker Beck von den „Grünen“  liegt das Risiko bei den Gen-Daten darin, dass anhand der DNA nicht lediglich die schlichte Identität eines Verdächtigen, sondern auch sensible Daten wie Krankheiten ablesbar seien. Folge der Datensammelleidenschaft könnten Persönlichkeitsprofile werden, die nicht nur jeden Eierdieb zur Rechenschaft ziehen. Legen Gen-Datenbanken schließlich den Menschen bis auf sein Gen-Schicksalsskelett blank? Nun wäre dieser Zahn zu ziehen, wenn eben die Teile der DNA, die weit reichende Erbgutinformationen beinhalten, erst gar nicht in die Datenbanken wandern. Für GdP-Chef Konrad Freiberg ist dagegen der Eingriff durch Gentests in Bürgerrechte nicht größer als klassisch erkennungsdienstliche Mittel wie etwa Fingerabdruck oder Foto. Die Gewerkschaft der Polizei will daher flächendeckend genetische Fingerabdrücke sammeln. Nun stöhnte  die Polizei noch 2003 über fehlende Mittel, selbst die nach gegenwärtiger Rechtslage zulässigen Daten zu speichern. Freiberg hielt die Ausweitung der DNA-Datenspeicherung ohne die Bereitstellung personeller und materieller Ressourcen für die Datensammler für kaum denkbar.   

Gerechtigkeit JustitiaDoch vor allem der schnelle Vergleich zwischen Fingerabdruck und genetischem Fingerabdruck ist ohnehin zweifelhaft (http://www.datenschutzzentrum.de/material/themen/polizei/gfadbdruck.htm), wie es die TAZ erfuhr, als sie diesen Vergleich Anfang des Jahres zog. Das zulässige DNA-Profil nach der Strafprozessordnung (StPO) eröffnet unter Umständen eben auch weitere Informationen über die Betroffenen wie etwa die Information über einige Krankheiten. Ein weiteres Risiko der strafprozessualen Praxis ist wegen der Möglichkeit der Nachuntersuchung die Aufhebung der Gewebeprobe. Denn vor allem haben Daten und ihre Träger die unangenehme Angewohnheit, wenn sie erst mal gewonnen wurden, nicht so leicht entsorgt zu werden, wie es die „Delete“-Taste verheißen mag.  

Diese Umstände machen klar, dass die crux des Datenmissbrauchs längst nicht behoben ist. Die Gerichte haben die Aufgabe die „informationelle Selbstbestimmung“ zu schützen. Dabei ist der gesellschaftliche Umgang mit dieser Selbstbestimmung nicht frei von Wertungsschwierigkeiten, die mitunter aporetisch anmuten. Denn der gehörnte Vater darf nach der jüngsten Rechtsprechung des BGH nicht in heimlichen Vaterschaftstests die Speichelprobe „seines“ Kindes untersuchen lassen, während die technikbegeisterten Datenschnüffler etwa Bagatellstraftaten für ausreichend halten, um das gesamtgesellschaftliche Gendaten-Mosaik zu vergrößern.

Das zentrale Argument der Sicherheitsfreunde lautet Prophylaxe und Abschreckung. Innenminister Gottfried Timm (SPD) von Mecklenburg-Vorpommern wies darauf hin, dass Sexualmörder und Vergewaltiger zuvor meist durch weniger schwere Delikte wie Diebstahl oder Betrug in Erscheinung treten. Nach der derzeitigen Rechtslage wandern solche Fälle nicht zur DNA-Analyse in die Datenbank. Wenn es nach derlei kriminologischem Weitblick geht, könnte aber demnächst auch im Kindergarten schon nach Verhaltensauffälligen zu fahnden sein, deren Datenprofile sich vielleicht in einigen Dekaden mal zum wertvollen Stoff für die Verbrechensbekämpfung veredeln könnten (http://www.heise.de/tp/r4/artikel/13/13035/1.html). Wäre es dann nicht noch besser, sofort nach der Geburt jeden genetischen Fingerabdruck gleich zur Gen-Datenbank zu senden. Man weiß ja nie! Auch jenseits kriminologischer Wissenschaft werden Risikotätergruppen bekanntlich nach jedem boulevardzeitungstauglichen Mord erweitert.

Mit anderen Worten: Es geht um das rechte Maß. Dabei leuchtet die Sicherheit jedem ein, während das Freiheitsgefühl des Bürgers, nicht als Gen-Schicksals-Opfer in irgendwelchen Datenbanken zu ruhen, regelmäßig schlechter politisch vermittelbar ist. Gerade die Ermordung Rudolph Moshammers ist dabei kein überzeugendes Beispiel für die Verschärfung bestehender Regelungen. Insofern handelt es sich lediglich um ein weiteres Beispiel, dass Ereignisse in Mediengesellschaften oft genug instrumentalisiert werden, um aufmerksamkeitsheischende Begründungen für staatliche Eingriffsgelüste sprudeln zu lassen. Der Minority-Report lässt grüßen (http://www.heise.de/tp/r4/artikel/13/13309/1.html) - aber nicht als eine Präkognitions-Gesellschaft, die hellseherische Eignungen benötigt, sondern als ein schnödes Laplace-Universum, in dem sich Jeremy Bentham und Sherlock Holmes die Hand reichen.

Der Kriminologe und ehemalige niedersächsische Justizminister Christian Pfeiffer und die bayerische Justizministerin Beate Merk (CSU) verweisen auf den Abschreckungseffekt der Gen-Dateien. Täter müssten, wenn sie genetisch profiliert sind, mit einem ungleich höheren Risiko leben. Den größeren Teil der Juristen überzeugt das längst nicht. Der Strafrechtler Peter-Alexis Albrecht von der Uni Frankfurt/Main will die Abgabe von Gen-Material weiterhin an Straftaten von erheblicher Bedeutung knüpfen. Allein wenn es also um Verbrechen oder etwa Vergehen gegen die sexuelle Selbstbestimmung geht, käme diese Erkenntnisquelle in Betracht: „Sonst kommen wir von der Freiheit zur Unfreiheit.“ Das Problem ist also längst nicht gelöst. Zumindest steht aber fest, dass immer mächtigere Informationsgesellschaften noch besser lernen müssen, die Verlagerung der staatlichen Macht von klassischen Eingriffsbefugnissen zur Datenherrschaft mit dem Transparenzgebot des Rechtsstaats zu vereinbaren. Und die Zeit drängt, weil die technischen Möglichkeiten einer gesellschaftlichen Totalerfassung und Durchmusterung aller Bürger schneller wachsen könnten als die Erkenntnis, dass wild wuchernde Informationen die gefährlichsten Machtinstrumente eines im Verborgenen operierenden Staates wären.

Goedart Palm  

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