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Was ist bei Unternehmertestamenten zu berücksichtigen?

Unternehmertestamente werfen komplexe erb- und steuerrechtliche Fragen auf. Eltern mit Betrieben und mehreren Kindern, von denen nur eines den Betrieb übernehmen soll, befinden sich häufig in einer schwierigen Lage: 

Zum einen stellen Betriebe oft den größten Vermögensanteil dar. Weiterhin gibt es stille Reserven, die eine latente Steuerbelastung darstellen. In dieser Situation stellt es das Ziel einer Beratung in testamentarischen Angelegenheiten dar,  die Fortführung des Betriebs zu sichern und es nicht unbeabsichtigt zu vermeidbaren Steuerzahlungen kommen zu lassen. „Stille Reserven“ müssen grundsätzlich im Nachlassfall nicht aufgedeckt werden. Der oder die Erben treten an die Stelle des Erblassers und führen die steuerlichen Werte unverändert fort. Es kommt daher dann zu keiner Einkommensteuerbelastung.

Wenn mehrere Erben vorhanden sind und der Unternehmererbe seine anderen Miterben, die nicht in den Betrieb einsteigen sollen, abfinden muss, stellt sich die Situation anders dar. Beteiligungen an Personengesellschaften Hier besteht das Risiko, dass steuerlich ein Anschaffungsgeschäft vorliegt und die zurücktretenden Erben einen steuerlich nicht begünstigten Veräußerungsgewinn erzielen. Diese Gefahr ist umso größer, je umfangreicher das Betriebsvermögen im Verhältnis zum restlichen Vermögen ist. Besonders gefährlich sind darüber hinaus Beteiligungen an Personengesellschaften, bei denen z. B. betrieblich genutzte Immobilien, also steuerliches Sonderbetriebsvermögen, nur einem Gesellschafter gehören. Bei fehlender oder falscher Nachlassgestaltung ist das steuerliche "Desaster" vorprogrammiert. Diese Gefahren lassen sich bei richtiger steuerlicher Beratung vermeiden. Häufig bietet es sich in solchen Situationen darüber hinaus auch an, alle Beteiligten zu bewegen, einen Erbvertrag abzuschließen und kein Testament zu errichten.

 

 

Hinweis

 
  smmark6.gif (1525 Byte)Wir sind gerne bereit, hier entsprechende Testamente oder Erbverträge aufzusetzen, die der erbrechtlichen und steuerrechtlichen Situation Ihres Unternehmens angemessen Rechnung tragen.

 

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