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Künstlername

Verkehrsgeltung

Eintrag

Verfahren

Was ist ein Künstlername?

Unter dem Künstlernamen ist ein vom bürgerlichen Namen abweichender Name zu verstehen, der in bestimmten Lebensbereichen geführt wird und dort anstelle des Familiennamens die Identität und Individualität der Person ausdrückt. Künstlername ist demgemäß der Name, unter dem der Betroffene als Künstler auftritt. Der Nachweis über den Künstlernamen kann z.B. dadurch erbracht werden, dass der Personalausweisbewerber unter diesem Namen in einem Berufsverband oder einer Agentur geführt wird.

Verkehrsgeltung

Die Eintragung eines Künstlernamens erfordert, dass dieser durch Verkehrsgeltung anerkannt ist. Das Erfordernis der Verkehrsgeltung objektiviert gleichsam dieFreiheit, einen Künstlernamen selbst zu wählen und zu führen. Es muss eine kontinuierliche Verwendung eines bestimmten Künstlernamens vorliegen, die durch die Wahrnehmung der Öffentlichkeit im Zusammenhang mit der künstlerischen Tätigkeit bestätigt. Ob einem Künstlernamen Verkehrsgeltung zukommt, hängt mithin maßgeblich davon aus, dass die Öffentlichkeit eine künstlerische Tätigkeit unter diesem Namen wahrnimmt, ohne dass Qualitätskriterien der künstlerischen Tätigkeit relevant wären.

Künstlernamen sind häufiger im Gebrauch, als man denken mag. Es kann zunächst sehr wichtig erscheinen, einen Künstlernamen anzunehmen. Klaus Nakszyński zu Klaus Kinski zu verändern ist leicht nachvollziehbar- der Name ist praktischer, einfacher zu schreiben und auszusprechen und liest sich auf Plakaten gut. So ist es auch bei Henry John Deutschendorf, der sich den schnittigen Namen John Denver zulegte. Reginald Kenneth Dwight ist ein Name, der kaum auf ein Plattencover passt - Elton John dagegen sehr gut. Lange Namen werden oft bei Pseudonymen verkürzt: Udo Jürgen Bockelmann wurde zu Udo Jürgens. Peter Alexander Neumayer mutiert zu Peter Alexander. Sammelnamen werden zu exklusiveren Namen umgestaltet, wenn Gustav Meyer zu Gustav Meyrink wird. Manche Personen haben diverse Künstlernamen, um Werkstile oder -gattungen zu unterscheiden. Ein herausragendes Beispiel ist der geniale Comic-Zeichner Jean Giraud, der seine „Science-Fiction-Grafik“ mit Mœbius signierte. Verfasser von erotischen oder pornografischen Texten haben wiederum gute Gründe für Pseudonyme: Dominique Aury verwandelt sich in Pauline Réage. Raimund Pretzel befürchtete, dass seine jüngste Veröffentlichung über Deutschland der „Aufmerksamkeit der Gestapo gewiss nicht entgehen“ werde und wurde Sebastian Haffner. 

Es gibt auch Fälle unfreiwilliger Künstlernamen: Erich Kästner wird zu Berthold Bürger anlässlich der Arbeit an dem Drehbuch des Films „Münchhausen“, 1943. Bei e.o.plauen war es dann die Umgehung eines Publikationsverbots während der Zeit des Nationalsozialismus. Einer der wichtigsten Gründe ist der Schutz der Privatsphäre vor Paparazzi und allen übrigen aufdringlichen Medienvertretern. Beispiel: Atze Schröder. Der dänische Philosoph Kierkegaard hat zahlreiche Pseudonyme verwandt. Allerdings ist die Distanz zum eigenen Werk wohl weniger eine Frage des öffentlichen Effekts gewesen, da die Pseudonyme entweder bekannt waren oder leicht hätten ermittelt werden können. Es gibt noch viele weitere Gründe, die aber sich alle in einem fundamentalen Grund treffen: Es ist vorteilhaft, einen Künstlernamen einzusetzen, um sich von einem bürgerlichen Namen abheben zu können. 

Nebenbei belegen Künstlernamen auch den Umstand, dass kurze Namen "erfolgsgeeigneter" sind als lange Namen, die schwerer zu erinnern sind und die bereits aus diesem Grund latenten Unwillen auslösen.

Doch dahinter beginnen mitunter die Probleme. Wir haben den Fall eines bekannten Dirigenten erfolgreich gelöst, der darunter litt, ständig bei Geschäften des Alltags, im Hotel oder bei Flugbuchungen, Hinweise geben zu müssen, warum die Namen verscheiden. Denn wenn beispielsweise eine Stadt ein Hotel unter dem bekannten Namen bucht, kann dann die Vorlage des Personalausweises schon Probleme mit sich bringen. Aber das ist nur eine Begründung für die Überführung eines Künstlernamens in einen bürgerlichen Namen.  

Künstlername oder bürgerlicher Name?

Wir sind häufiger mit dem Problem konfrontiert, dass jemand einen Künstlernamen hat, den er eintragen lassen will oder auch als bürgerlichen Namen führen möchte. Häufig handelt es sich um Fälle, in denen sich eine Identität ausbildet, die sich unmittelbar auf den Künstlernamen bezieht. Wir haben neulich erreicht, dass eine Namensträger ihren religiösen Namen als bürgerlichen Namen tragen konnte. Ein anderer Fall war der Name eines Heiligen für eine Apotheke, den der Apotheker in der Folge als bürgerlichen Namen tragen durfte. Hier gibt es einige Möglichkeiten, die aber von der Rechtsprechung eher restriktiv und einzelfallbezogen behandelt werden, wenn sich eine Identität dieses (Künstler)Namens so verfestigt hat, dass er auch als bürgerlicher Name gewählt werden darf. Der Regelfall ist die Eintragung des Künstlernamens im Personalausweis. 

Nach § 9 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz - PAuswG) werden Ausweise auf Antrag für Deutsche ausgestellt. Nach § 5 Abs. 1 PAuswG sind Ausweise nach einheitlichen Mustern auszustellen. Nach Absatz 2 der Bestimmung enthält der Personalausweis neben der Angabe der ausstellenden Behörde, dem Tag der Ausstellung, dem letzten Tag der Gültigkeitsdauer, der Zugangsnummer und den in Absatz 4 Satz 2 genannten Daten eine Reihe ausschließlicher Angaben über den Ausweisinhaber, darunter den Künstlernamen oder auch den Ordensnamen (Nr. 12). Die in den Ausweisen enthaltenen Angaben über die Person beschränken sich im Interesse des Persönlichkeitsrechts auf solche Merkmale des Ausweisinhabers, die zur Feststellung seiner Identität unbedingt erforderlich sind. 

Personenbezogene Angaben, deren Eintragung das Gesetz nicht vorsieht, dürfen nach der Rechtsprechung in den Pass oder den Personalausweis nicht eingetragen werden. Der Eintrag in das Melderegister ist dabei Voraussetzung dafür, den Künstlernamen im Personalausweis eintragen zu lassen. Gemäß § 2 des Bundesmeldegesetzes (BMG) sind die Meldebehörden verpflichtet, die in ihrem Zuständigkeitsbereich wohnenden Personen registrieren und deren Daten, die zur Identitätsfeststellung erforderlich sind, zu speichern. Nach § 3 Abs. 1 Nr. 5 BMG ist auch der Künstlername einer Person zu speichern.    

 Im Übrigen gibt es noch weiterreichende Möglichkeiten, einen Künstlernamen schützen zu lassen. Zu überlegen ist, ob auch ein markenrechtlicher Schutz im konkreten Fall interessant sein könnte. Fragen Sie uns. 

Schicken Sie uns ein E-Mail oder rufen Sie uns an (0228/63 57 47) und sagen Sie uns, wie wir Ihnen weiterhelfen können. 

 

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