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Rechtsanwaltskanzlei Dr. Palm - Bonn

Arbeitsrecht - Beamtenrecht - Erbrecht - Familienrecht - Mobbing - Namensrecht

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 Rechtsanwalt Bonn Dr. Palm

 

 

 

Einige einführende Hinweise zum Internet-Recht

Längst ist das Internet kein rechtsfreier Raum mehr. Wir befassen uns auf dieser und den folgenden Seiten mit zahlreichen, insbesondere aktuellen Fragen (vgl. die Links auf der seitlichen Navigationsleiste). 

Wir helfen Ihnen gerne, wenn Sie Probleme bei der Bestellung von Domains, der Geltendmachung oder Abwehr von Unterlassungsansprüchen haben, Schwierigkeiten mit dem Internethandel oder Ärger bei Bestellungen haben. Wir vertreten Unternehmen und auch eine obere Bundesbehörde bei spezifischen IT-Fragen. 

Wenden Sie sich an uns auch im Fall von urheber- bzw. markenrechtlichen Streitigkeiten. Wir helfen Ihnen auch weiter, wenn es um den Schutz ihrer Netzseiten, Toplevel-Domains etc. haben.

Zum richtigen Verhalten bei Abmahnungen >>

 

Upload - Download: Neu upgedatet auf unseren Seiten: Up- und Downloads von Musik im Internet Abmahnung Kosten Filesharing - was gilt hier im Einzelnen? Wir kennen diese Verfahren und haben zahlreiche Mandanten gegen Ansprüche von Unternehmen rasch und effektiv geschützt. 

Da wir selbst gerne im und mit dem Internet arbeiten, weil es eine hohe Informationsdichte hat und zugleich unsere Arbeit effizienter macht, befassen wir uns auch gerne mit allen Rechtsproblemen, die mit dieser Technologie entstehen. Wir sind  aufgeschlossen gegenüber technischen Innovationen und auch bereit, uns auf juristisches Gelände zu wagen, das noch nicht durch eine detaillierte Rechtsprechung markiert ist.

Zum richtigen Verhalten bei Abmahnungen im WWW >>

Filesharing, Downloads, Uploads urheberrechtlich geschützter Musik >>

Domainvergabe - DENIC eG - Top-Level-Domain 

Die Denic eG hat als deutsches Domainvergabeunternehmen die Aufgabe, auf Antrag hin sog. Domainnamen an Nutzer des Internets zu vergeben und zu registrieren. Wer eine Seite bei seinem Provider anmeldet, überträgt regelmäßig diesem die Anmeldung. Jeder Domainname besteht aus einer sogenannten "Top-Level-Domain" und einer "Second-Level-Domain". Die "Top-Level-Domains" sind vordefiniert. So existieren länderbezogene Top-Level-Domains, dabei steht etwa die Top-Level-Domain "de" für die Bundesrepublik Deutschland. Die Top-Level-Domains mit der Endung "de" werden ausschließlich von der Denic eG registriert. Die Second-Level-Domain ist vom Antragsteller grundsätzlich frei wählbar. Die Namensvergabe hinsichtlich der Second-Level-Domains erfolgt seitens der Denic pro Namen nur einmal. Entscheidend ist, dass diese Vergabe ohne Prüfung möglicherweise bestehender Rechte anderer Personen erfolgt, z.B. aus Namensrecht, Markenrecht oder sonstigen Schutzrechten. Die Vergabe erfolgt ausschließlich nach dem Prioritätsprinzip.

Gemäß § 12 BGB können Ansprüche auf Unterlassung der Nutzung von bereits vergebenen Internetadressen bestehen, wenn durch die Verwendung einer Domainbezeichnung das Recht zum Gebrauch des Namens  beeinträchtigt wird. Dabei ist zu beachten, dass der  kennzeichenrechtliche Schutz gemäß §§ 5, 15 MarkenG grundsätzlich dem Namensschutz aus § 12 BGB vorgeht. Wer seine Domain registrieren lässt, sollte beachten, dass bereits dieser Vorgang Ansprüche wegen eines unzulässigen Namensgebrauchs gemäß § 12 BGB auslösen kann. Bei Verwendungen im geschäftlichen Verkehr kann darin eine Beeinträchtigung der Kennzeichnungskraft des bekannten Zeichens nach § 14 Abs. 2 Nr. 3 oder auch § 15 Abs. 3 MarkenG liegen. Lässt sich wegen der jeweiligen Interessen keine Priorität erkennen, bleibt es bei  der Priorität der Registrierung. Sollte aber ein Namensträger besonders bekannt sein und nach der Verkehrsauffassung eine Internet-Präsenz unter diesem Namen erwarten lassen sowie der zunächst registrierte Inhaber des Domain-Namens kein höheres Interesse gerade an der Adresse besitzen, kann der Inhaber des Domain-Namens verpflichtet werden, seinen Namen besonders in der Netzadresse mit einem Zusatz zu differenzieren.

Internet-Hauptseite

Domain-Check-Liste

Domain-Rechtsprechung

Aktuelle Rechtsnachrichten aus dem Internet

"Musik, Filesharing, Musikpiraterie, Aufsichtspflicht und Internet" vgl. diese Ausführungen >>

Diese Seiten stellen keine kostenlose Rechtberatung dar. Weder gibt es hier einzelfallbezogene Rechtsdarstellungen noch können wir Gewähr für die Richtigkeit und jederzeitige Aktualität der Informationen übernehmen, auch wenn wir die Darstellungen sorgfältig auswählen. Individuelle Rechtsberatungen sind kostenpflichtig.

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