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Gleichbehandlungsgesetz

Allgemeine Gleichbehandlung
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Mobbing (Probleme des Mobbing >>)

BAG zum damaligen Stand (07.11.2007): Der Vortrag einer Klägerin, sie habe unter “Mobbing” gelitten, genügt nicht den Anforderungen an eine hinreichende Begründung des Beschäftigungsverbots nach § 3 Abs. 1 MuSchG. Ebenso wenig genügt das Vorliegen einer Risikoschwangerschaft. 

Demnächst mehr >>

Zu den Problemen des AGG >>

Zum Thema "Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz" vgl. hier >>

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