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Rechtsanwaltskanzlei · Bonn

Beamtenrecht / Disziplinarrecht

Eine schlechte Beurteilung, unterbliebene Beförderung, Versetzung, drohende Dienstunfähigkeit oder ein Disziplinarvorwurf gefährdet Ihre berufliche Entwicklung?

Beamtenrechtliche Konflikte treffen häufig nicht nur eine einzelne dienstliche Entscheidung, sondern die gesamte berufliche Perspektive. Eine negative Beurteilung kann Beförderungen verhindern, eine Versetzung oder Abordnung kann die bisherige Tätigkeit grundlegend verändern, eine angeordnete amtsärztliche Untersuchung kann auf eine vorzeitige Ruhestandsversetzung hinauslaufen. Hinzu kommen Konflikte mit Vorgesetzten, dauerhafte Überlastung, Mobbing, Fürsorgepflichtverletzungen oder der Vorwurf eines Dienstvergehens.

Gerade bei länger andauernden Konflikten entstehen häufig erheblicher psychischer Druck, gesundheitliche Belastungen und erhebliche Unsicherheit darüber, wie man sich gegenüber Dienstherrn, Personalstelle, Vorgesetzten oder Untersuchungsstellen verhalten soll. Mandanten kommen deshalb nicht selten erst dann, wenn bereits mehrere Vorgänge zusammengekommen sind: eine schlechte Beurteilung, eine Umsetzung, eine Untersuchungsanordnung, längere Erkrankung, Konflikte am Arbeitsplatz und schließlich die Frage der Dienstfähigkeit.

Die Kanzlei Dr. Palm befasst sich seit vielen Jahren mit beamten- und disziplinarrechtlichen Fragestellungen. Dazu gehören insbesondere Beurteilungen und Beförderungsverfahren, Konkurrentenstreitigkeiten, Versetzungen und Abordnungen, Dienstfähigkeit und vorzeitiger Ruhestand, Fürsorgepflichtverletzungen, Mobbing und Konflikte im öffentlichen Dienst sowie die Verteidigung in Disziplinarverfahren.

Typische aktuelle Problemstellungen

Die folgenden Themen führen unmittelbar zu den jeweils passenden aktuellen Fachinformationen.

Aktuelle Unterseiten

Die folgenden Seiten sind auf den Rechtsstand August 2026 redaktionell neu gefasst.

Dienstliche BeurteilungBeurteilungsmaßstab, Tatsachengrundlage und Rechtsschutz.Konkurrentenschutz und AuswahlverfahrenBestenauslese, Akteneinsicht und rechtzeitiger Eilrechtsschutz.Dienstunfähigkeit und RuhestandGesundheitsprüfung, anderweitige Verwendung und Verfahrensrechte.DisziplinarverfahrenVorwurf, Ermittlungen, Anhörung und Bemessung der Maßnahme.Fürsorgepflicht und innerdienstliche KonflikteSchutzpflichten des Dienstherrn und sachgerechte Konfliktdokumentation.

Wie die Kanzlei den Fall prüft

Zunächst werden Beurteilung, Auswahlmitteilung, Anhörung, Verfügung oder Untersuchungsanordnung sowie verfügbare Akten und Fristen geprüft. Anschließend wird entschieden, ob Einwendungen, Widerspruch oder Klage sachgerecht sind.

Bei drohender Stellenbesetzung oder anderen nicht rückholbaren Folgen wird geprüft, ob zusätzlich verwaltungsgerichtlicher Eilrechtsschutz erforderlich ist. In Disziplinarsachen sollte eine Einlassung erst nach Abstimmung mit der Akten- und Beweislage erfolgen.

Mustersituation: Zu einer längeren Erkrankung treten eine Untersuchungsanordnung, Zweifel an der Dienstfähigkeit und eine belastende Beurteilung hinzu. Solche Vorgänge müssen in ihrer zeitlichen Entwicklung gemeinsam betrachtet werden, bevor gegenüber Dienstherrn, Personalstelle oder Untersuchungsstelle Stellung genommen wird.

Dr. Palm bearbeitet beamten- und disziplinarrechtliche Verfahren persönlich und greift dabei auf langjährige verwaltungsgerichtliche Praxis sowie die Kenntnis typischer Abläufe bei Dienstherrn und Untersuchungsstellen zurück.

Verwaltungsgerichtliche Erfahrung · Gerichtliche Vertretung · Persönliche Einordnung

Vertiefende Beiträge aus dem beamtenrechtlichen Bestand

Die folgenden älteren Beiträge bleiben wegen ihres fachlichen Informationswerts zugänglich. Der jeweilige Aktualitätsstatus wird bei jedem Beitrag und auf der Zielseite kenntlich gemacht.

Beurteilung und Auswahl

Dienstfähigkeit

Disziplinarrecht

Versetzung und Umsetzung

Weitere Spezialfragen

    Was passiert, wenn Sie uns schreiben?

    Sie übersenden die Beurteilung, Untersuchungsanordnung, Disziplinaranhörung oder sonstige angegriffene Entscheidung mit dem Datum des Zugangs und einer kurzen Chronologie. Dr. Palm prüft persönlich Zuständigkeit, Fristen, Aktenlage und die Frage, ob eine Stellungnahme, ein Rechtsbehelf oder gerichtlicher Eilrechtsschutz erforderlich ist.

    Kontakt und Übermittlungsmöglichkeiten