Aktuelle Fachinformation · Rechtsstand 15. August 2026
Unternehmerische Entscheidung, Weiterbeschäftigung und Sozialauswahl.
Rechtliche Einordnung
Eine betriebsbedingte Kündigung setzt dringende betriebliche Erfordernisse voraus. Zu prüfen sind der dauerhafte Wegfall des Beschäftigungsbedarfs, andere freie Arbeitsplätze, die korrekte Vergleichsgruppe und die Sozialauswahl nach Betriebszugehörigkeit, Lebensalter, Unterhaltspflichten und Schwerbehinderung.
Praktisches Vorgehen
Da die Kündigungsschutzklage grundsätzlich binnen drei Wochen nach Zugang erhoben werden muss, sollten Kündigungsschreiben, Arbeitsvertrag und Angaben zu vergleichbaren Beschäftigten sofort geprüft werden.
Was für die Erstprüfung benötigt wird
- vollständige Bescheide, Verträge, Urkunden oder sonstige Ausgangsdokumente,
- eine kurze Chronologie mit Zustellungsdaten und laufenden Fristen,
- bisheriger Schriftverkehr sowie vorhandene Nachweise,
- das konkrete Ziel, das mit Beratung oder Verfahren erreicht werden soll.
Amtliche Grundlage: KSchG §§ 1, 4 · Gesetzestext. Die Darstellung gibt den Rechtsstand am 15. August 2026 wieder und ersetzt nicht die Prüfung des Einzelfalls.