Bundesverwaltungsamt
Ermessenseinbürgerung

Das Bundesverwaltungsamt befasst sich mit Spätaussiedlerfällen. Nach ihrem Eintreffen im Bundesgebiet werden die Spätaussiedler und ihre Familienangehörigen in der Außenstelle Friedland des Bundesverwaltungsamtes registriert und auf die einzelnen Bundesländer verteilt. Gleichzeitig wird im Rahmen des Registrierverfahrens das Bescheinigungsverfahren eingeleitet, für das inzwischen auch das Bundesverwaltungsamt zuständig ist.
Der häufigste Erwerbsgrund für die deutsche Staatsangehörigkeit ist die Abstammung von deutschen Vorfahren. Im Übrigen: Für Personen, die nicht in Deutschland wohnen, kommt eine Einbürgerung nur selten in Betracht. Maßgeblich sind hier die § 13, 14 Staatsangehörigkeitsgesetz. Die im Gesetz genannten Voraussetzungen müssen immer erfüllt sein. Darüber hinaus prüft das Bundesverwaltungsamt bei jedem Antrag, ob ein öffentliches (staatliches) Interesse an der Einbürgerung besteht. Die Entscheidung über den Antrag liegt im Ermessen der Behörde, ein Anspruch besteht also nicht.
Was heißt öffentliches Interesse?
Übrigens: Den Spätaussiedlerstatus kann nicht erwerben, wer ein einfaches Gespräch auf Deutsch nicht zu führen vermag. Die deutsche Volkszugehörigkeit setzt eine familiäre Sprachvermittlung voraus. Der fremdsprachliche Erwerb von Deutschkenntnissen reicht als Bestätigung des Bekenntnisses zum deutschen Volkstum nicht aus. Eine hinreichende familiäre Sprachvermittlung hat nicht stattgefunden, wenn der Aufnahmebewerber bis zum Abschluss der Prägungsphase kein einfaches Gespräch auf Deutsch führen konnte.Zum Thema Einbürgerung und Sprache vgl. auch diese Ausführungen >>