Aktuelle Fachinformation · Rechtsstand 15. September 2026
Ehegatten, Kinder, Eltern und Schutz familiären Zusammenlebens.
Rechtliche Einordnung
Der Familiennachzug dient dem Schutz von Ehe und Familie, setzt aber je nach Bezugsperson und Fallgruppe unterschiedliche Anforderungen voraus. Zu prüfen sind insbesondere wirksame familiäre Bindung, Alter, Sprachkenntnisse, Lebensunterhalt, Wohnraum, Visumverfahren und mögliche Ausnahmen. Für Familienangehörige Deutscher, Unionsbürger und Drittstaatsangehöriger gelten verschiedene Regelungen.
Praktisches Vorgehen
Eine gute Vorbereitung verbindet Personenstandsurkunden und Nachweise der tatsächlichen Lebensgemeinschaft mit der richtigen aufenthaltsrechtlichen Anspruchsgrundlage. Das Remonstrationsverfahren gegen ablehnende Visumanträge ist seit dem 1. Juli 2025 weltweit abgeschafft. Bei langen Trennungszeiten oder einer Ablehnung ist je nach Fall insbesondere zu prüfen, ob ein neuer Visumantrag oder gerichtlicher Rechtsschutz durch Klage beim Verwaltungsgericht Berlin in Betracht kommt; gegebenenfalls kann zusätzlich Eilrechtsschutz erforderlich sein.
Was für die Erstprüfung benötigt wird
- vollständige Bescheide, Verträge, Urkunden oder sonstige Ausgangsdokumente,
- eine kurze Chronologie mit Zustellungsdaten und laufenden Fristen,
- bisheriger Schriftverkehr sowie vorhandene Nachweise,
- das konkrete Ziel, das mit Beratung oder Verfahren erreicht werden soll.
Zusammenwirken von Auslandsvertretung und Ausländerbehörde
Familiennachzug beginnt regelmäßig bei einer deutschen Botschaft oder einem Generalkonsulat und erfordert zugleich die Beteiligung der zuständigen Ausländerbehörde. Die Kanzlei verfügt aus zahlreichen Mandaten über praktische Erfahrung mit dieser Abstimmung, typischen Unterlagenanforderungen und der rechtlichen Einordnung ablehnender Entscheidungen.
Amtliche Grundlage: AufenthG §§ 27 ff.; GG Art. 6 · Gesetzestext. Die Darstellung gibt den Rechtsstand am 15. September 2026 wieder und ersetzt nicht die Prüfung des Einzelfalls.