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Rechtsanwaltskanzlei · Bonn

Mahnverfahren Klage Kostengünstiger Effektiver Anwalt

Einige Hinweise zum gerichtlichen

Mahnverfahren

Mahnverfahren Klage Kostengünstiger Effektiver Anwalt – Abbildung
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Amtsgericht Überlingen Rechtsanwalt
Was ist besser: Klage oder Mahnverfahren?

Das kommt darauf an und ist in letzter Konsequenz nicht zu beantworten. Das Mahnverfahren ist gegenüber der Klage grundsätzlich kostengünstiger und schneller abgeschlossen. Erklärt der Gegner im Mahnverfahren aber den Widerspruch, so verlängert sich mit der dann notwendigen Klage die Verfahrensdauer. Widerspricht also der Gegner mit hoher Wahrscheinlichkeit, ist anzuraten, sofort Klage zu erheben. 

Insbesondere, wenn der Gegner von Insolvenz bzw. Vermögensverfall bedroht ist und zahlungsunwillig, sollte die Klage vorgezogen werden.

(Rechts: Amtsgericht Überlingen)

Welcher Zinssatz gilt?

Im Mahnverfahren wird nur  überprüft, ob der gewählte Zinssatz nicht gegen gesetzliche Vorschriften verstößt.  Welchen konkreten Zinssatz Sie geltend machen, müssen Sie anhand geschlossener Vereinbarungen ggf. selbst feststellen.

Durch das "Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen" wurde ein pauschaler Verzugszins von 5 Prozent - wenn kein Verbraucher beteiligt ist, sind es 8 % -  über dem jeweiligen Basiszinssatz festgelegt. Ob dieser Zinssatz auch für Ihre Forderung gilt , entscheidet das Mahngericht nicht.

Fragen der Zuständigkeit

Hat der Antragsteller keinen inländischen allgemeinen Gerichtsstand, so ist für das Mahnverfahren das 

Amtsgericht Berlin - Zentrales Mahngericht - Schönstedtstraße 5,
13357 Berlin (Wedding), Tel.-Nr. (0 30) 46 00 10

ausschließlich örtlich zuständig.