Unterhalt
Unterhaltspflicht
Strafanzeige

Wird die Leistungsfähigkeit mit erzielbarem Einkommen begründet, so sind die beruflichen Fähigkeiten und Möglichkeiten unter Berücksichtigung der Arbeitsmarktlage in dem betreffenden Zeitraum festzustellen. Allgemeine Behauptungen genügen dafür nicht. Auf dieser Grundlage muss dann nach den Umständen des Arbeitsmarktes ermittelt werden, welche Beträge der Unterhaltspflichtige durch eine zumutbare Arbeit hätte mindestens verdienen können. Bei Selbstständigen ist vom durchschnittlichen Gewinn während eines längeren Zeitraums der - regelmäßig letzten drei Jahre auszugehen.

Übrigens: Bei unserer juristischen Recherche Ihrer Fälle greifen wir unter anderem auf das juristische Informationssystem JURIS, spezifische Prozessformularsammlungen und moderne Unterhalts- und Zugewinnberechungsprogramme, die teilweise auch von Gerichten verwendet werden, zu, um auf der Grundlage der neuesten Entscheidungen der Rechtsprechung und präziser Berechnungen eine damalige Bewertung Ihres Falles zu gewährleisten.