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Rechtsanwaltskanzlei Dr. Palm - Bonn

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drpalm@web.de (E-Mail) - 0228/63 57 47 (Festnetz) - 49 163 6288904 (Mobil)

 
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 Rechtsanwalt Bonn Dr. Palm

 

Formulare 

Wählen Sie das neben stehende Vollmachtsformular und drucken Sie das Formular aus, unterzeichnen Sie und senden Sie die Vollmacht per Post oder Fax (0228/65 85 28) an uns zurück. Sonstige wichtige Formulare für die Zusammenarbeit zwischen Rechtsanwalt und Mandant/in: Eidesstattliche Versicherung - Wichtiger Hinweis: Es handelt sich dabei nur um den Entwurf einer Eidesstattlichen Versicherung. Besser geeignet zur Vorlage bei Gericht oder bei Behörden ist eine geschlossene, wahrheitsgemäße Sachverhaltsschilderung, die etwa einem Antrag in einem vorläufigen Verfahren - einstweilige Anordnung oder Verfügung - beigelegt wird. Weitere Formulare: Mandantenerhebungsbogen -Mandantenerhebungsbogen Arbeitsrecht  - Mandantenerhebungsbogen Ehescheidung/Trennung - Mandantenerhebungsbogen Adoption - Verkehrsunfallbogen - Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht

Kommunikation via E-Mail

E-Mail-Kommunikation  kann Sicherheitslücken aufweisen. So können eMails auf ihrem Weg an die Mitarbeiter unserer Kanzlei von versierten Internet-Nutzern aufgehalten und eingesehen werden. Sollten wir eine eMail von Ihnen erhalten, so gehen wir davon aus , dass wir zu einer Beantwortung per eMail legitimiert sind. Anderenfalls müssen Sie ausdrücklich auf eine andere Art der Kommunikatin hinweisen. Eine Verschlüsselung der E-Mails mit gängigen Verschlüsselungsstandards (z. B. PGP) erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch nach Bestätigung. Wenn Ihnen die Versendung von Mandantenbögen per Email ein Problem bereitet, schicken Sie uns die Informationen per Fax oder Brief oder bringen Sie sie zum Beratungsgespräch vorbei.

 

Online-Beratung

Welche Vorteile bedeutet eine Online-Beratung für Sie?

emopen.jpg (15941 Byte)Mitunter sind rechtliche Probleme nicht so umfassend, dass ein persönlicher Kontakt zum Anwalt unbedingt notwendig ist. Vorteilhaft ist insbesondere, dass der Mandant ohne größere Umstände - Anreise etc. - sofort informiert werden kann. Das setzt aber voraus, dass Sie uns vorab besonders detailliert über Ihr Problem unterrichten. Online-Beratungen werden von uns genauso sorgfältig und umfassend betreut wie "Beratungen vor Ort". Deshalb ist die Befürchtung unbegründet, dass der persönliche Kontakt mit der Kanzlei erst die Vertrauensbasis schafft, die unabdingbar ist für eine erfolgreiche Fallbehandlung.

Wir schlagen Ihnen daher vor, dass Sie uns in solchen Fällen Ihr Problem kurz per Email skizzieren.  Wir antworten Ihnen dann umgehend und erläutern Ihnen, ob wir auch eine Email-Beratung für ausreichend halten. Zugleich teilen wir Ihnen das Honorar mit, dass Sie im Regelfall vorab auf eines unserer Konten überweisen müssten.

Wir werden nach Zahlungseingang unmittelbar auf Ihre Anfrage antworten. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch für Rückfragen, Ergänzungen etc. zur Verfügung.

Wir sehen hier von den etwas unpraktischen Formular-Skripten ab, bitten Sie aber bei der Anfrage per Email folgende Angaben zu machen:

Name, Adresse, Telefon, Email, Rechtsschutzversicherung (soweit vorhanden).

Hinweise zur Problemschilderung: Je detaillierter Sie Ihr rechtliches Problem schildern, desto leichter ist es für uns, Ihnen eine klare Auskunft zu geben. Teilen Sie uns bitte wenigstens kurz die Chronologie der Ereignisse mit und machen Sie auch klar, was Sie erreichen wollen. Soweit  wichtige Unterlagen zu prüfen sind, faxen (0228/65 85 28) Sie oder schicken Sie uns die Materialien als Email-Attachment zu. Telefon: 0228/63 57 49
In eiligen Fällen können Sie uns unter den angegebenen Email-Adressen auch am Wochenende oder an Feiertagen erreichen. Bei einstweiligen Verfügungen oder Haftprüfungen können Sie uns an solchen Tagen auch unter 0228/925 02 09 erreichen. Wir übernehmen solche dringenden Fälle, wenn persönliche Präsenz erforderlich ist, im Raum Bonn, Siegburg, Köln und Düsseldorf.

Bundesverfassungsgericht Karlsruhe 

smcheckico.gif (1689 Byte)Scheidung-online

Was heißt eigentlich Scheidung online? Eine Online-Scheidung ist eine Scheidung, die den Mandanten in die Lage versetzt, die wesentlichen Verfahrensabläufe ohne großen Aufwand zu erledigen und den Kontakt mit Anwalt und Gericht zu einer einfachen Angelegenheit macht. Wenn es also schnell gehen soll, füllen Sie einfach unseren  Mandantenerhebungsbogen Ehescheidung/Trennung in Ehe- und Familiensachen aus, senden Sie uns eine Vollmacht und mindestens die Kopie der Heiratsurkunde und wir können sofort den Antrag bei Gericht stellen, ohne dass Sie überhaupt einen Schritt in unsere Kanzlei machen müssen. 

Selbstverständlich können Sie auch gerne bei uns persönlich erscheinen, wenn Sie Fragen haben, die Sie nicht per Telefon oder E-Mail erörtern wollen. Wir können Scheidungsverfahren im Gebiet der gesamten Bundesrepublik Deutschland für Sie betreiben. Allerdings müssen natürlich die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Eine Scheidung ist dann am Einfachsten, wenn sich die Eheleute einig sind und bereits ein Jahr getrennt leben. Doch auch wenn diese Voraussetzungen nicht vorliegen sollten, heißt das nicht in jedem Fall, dass Sie deswegen zwingend warten. 

Wir führen dann - wenn Sie uns die genannten Unterlagen zugeschickt haben, das Verfahren durch. Das Gericht wird, wenn es die Information über die Versorgungssituation (Rentenanwartschaften etc.) hat, einen Termin bestimmen. Dann allerdings müssen Sie kurz bei Gericht erscheinen. Das ist aber in den meisten Fällen dieser Art eher eine Formalie, die mitunter in fünf Minuten erledigt sein kann.  

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