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Eine interessante Überlegung könnten in diesem Verfahren liegen: "Eine von Anwälten mit Forderungen wegen angeblichen Filesharings belästigte Frau will gerichtlich klären lassen, ob ein Copyright für Pornofilme mit der US-Verfassung vereinbar ist" >>
Copyright-Hinweise sind an sich rechtlich betrachtet sinnlos - entweder hat man ein Urheberrecht oder hat es eben nicht. Immerhin verbindet sich damit aber eine Warnfunktion und kann auch im internationalen Rechtsverkehr eine andere Bedeutung haben als in der Bundesrepublik Deutschland. Informationen und Ideen sind im Übrigen schutzlos, wenn sie nicht verkörpert sind.

Auch private Emails sind, wenn es sich nicht um völlig alltägliche Nachrichten handelt, urheberrechtlich geschützt. Allerdings kann in solchen Fällen der ungenehmigten Veröffentlichung durch Dritte der Persönlichkeitsschutz greifen.

Wer sich gegen geistigen Diebstahl wehren möchte, kann Unterlassung und Schadensersatz verlangen. Dabei ist die Möglichkeit des Schadensersatzes schon deshalb attraktiv, weil keine konkrete Schadenberechnung erfolgen muss. Der Geschädigte kann das verlangen, was er normalerweise erhalten würde.

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