| Wann zahlt die Versicherung?
         
         Die
        Wohngebäudeversicherung leistet in der Regel Zahlungen, wenn das
        versicherte Gebäude zerstört oder beschädigt wird durch
         
         -        
        Brand -        
        Rohrbruch -        
        Sturm. 
        Wohngebäudeversicherungen beinhalten damit neben der klassischen
        Feuerversicherung einen weitergehenden Versicherungsschutz. 
         
         Daneben
        kann man  Haftungserweiterungen
        für Blitzschlag, Explosion, Hagel usw. durch eine Deckungserweiterung
        vereinbaren. Hierdurch erhöht sich aber auch die zu zahlende Prämie an
        die Versicherung, also der Versicherungsbeitrag.
         
         Wann zahlt die Versicherung nicht?
         
         Mindestens
        genauso wichtig wie die Risiken, die versichert sind, sind die Risiken,
        die nicht mitversichert sind. In den Versicherungsbedingungen befinden
        sich zahlreiche Bestimmungen, die vorsehen, dass die Versicherung in
        bestimmten Fällen keine Leistungen erbringen muss, obwohl ein Schaden
        eingetreten ist. Bei Abschluss des Versicherungsvertrag bleiben diese
        Risikoausschlüsse oft unberücksichtigt, da der Versicherungsagent auf
        Schwachstellen im Versicherungsschutz selbst nicht hinweist. Beispiel:
        So ist die Haftung der Versicherung ausgeschlossen, wenn der Schaden vom  
        Versicherungsnehmer vorsätzlich oder fahrlässig herbeigeführt
        wurde.
         
         Oder:
        Schäden durch Rohrbrüche, die durch Erdsenkungen oder Erdrutsche
        entstanden sind.
         
         Dies ist
        für den Versicherungsnehmer besonders ärgerlich, da er keine
        Leistungen erhält, obwohl das Risiko gegen das er sich versichert hat,
        tatsächlich eingetreten ist und auch ein Schaden eingetreten ist.
         
         Was ist zu tun, wenn die
        Versicherung nicht zahlt?
         
         Wenn 
        die Versicherung nach dem Versicherungsfall (Hausbrand,
        Sturmschaden usw.) die Zahlung verweigert, sollte man sich die Begründung
        der Versicherung ganz genau anschauen. Oft 
        sind die Begründungen fehlerhaft und deckt sich nicht mit der
        Sachlage, so dass sie einer rechtlichen Prüfung nicht standhalten.
         
          Eine
        eingehende Prüfung der Sach- und Rechtslage ist im Einzelfall
        erforderlich, die man einem Experten überlassen sollte. Denn gerade die
        Auslegung der Bedeutung der Versicherungsbedingungen bereitet Laien oft
        Schwierigkeiten. Es handelt sich nicht selten um schwer verständliche Texte,
        deren Bedeutung sich nicht jedermann erschließt.
 So ist
        oft nicht auf den ersten Blick erkennbar, wann ein Fall von grober Fahrlässigkeit
        vorliegt und die Versicherung zu Recht nicht zahlt, und wann nur von
        einfacher Fahrlässigkeit auszugehen ist, so dass die Versicherung doch
        noch zahlen muss. Die Abgrenzung kann im Einzelfall schwierig sein.
         
         Beispiel:
        So geht die Rechtsprechung davon aus, dass ein Brand, der durch eine
        Zigarette entstanden ist, die am Abend vor dem Schlafen im Bett geraucht
        wurde (sogenannte „Abendzigarette), grob fahrlässig verursacht wurde,
        so dass die Versicherung den Feuerschaden nicht ersetzen muss (vgl. LG
        Duisburg VersR 1985, 838).  Beispiel:
        Dagegen muss die Versicherung den Schaden bezahlen, wenn das Feuer durch
        eine Zigarette entstanden ist, die am Morgen nach dem Aufwachen im Bett
        geraucht wurde (sogenannte „Morgenzigarette“). Obwohl auch hier der
        Schaden durch die Zigarette verursacht wurde, gehen die Gerichte in
        solchen Fällen nur von einfacher Fahrlässigkeit aus, so dass die
        Versicherung zahlen muss (vgl. OLG Köln VersR 2001, 356; OLG Düsseldorf
        VersR 2001, 366).
         
         Anhand
        der Beispiele wird deutlich, dass der Laie Unterschiede, die die
        Gerichte bei der Beurteilung machen, selbst nicht erkennen oder einschätzen
        kann. Es empfiehlt sich daher, die ablehnende Entscheidung 
        der Versicherung vom Rechtsanwalt überprüfen zu lassen, auch
        wenn man sie auf den ersten Blick für plausibel und nachvollziehbar hält.
        Versicherungen spekulieren als zu oft hierauf, und lehnen eine
        Regulierung des Schadens schnell ohne nähere Prüfung ab.
         
         Oft genügt
        ein Schreiben vom Rechtsanwalt, um die Entscheidung der Versicherung zu
        ändern, weil Fehler aufgezeigt werden können. Die Versicherungen
        wissen oft ganz genau, dass von ihnen eingenommene Positionen vor Gericht
        mitunter sehr fragil werden können.
         
         Wann geht man zum Rechtsanwalt? Grundsätzlich
        sollte man sich an einen Rechtsanwalt wenden, wenn man Bedenken wegen
        der Entscheidung der Versicherung hat. 
         
         Eile ist
        insofern geboten, als dass für den Fall, dass die Versicherung eine
        Regulierung des Schadens schriftlich abgelehnt hat, innerhalb von sechs
        Monaten Klage bei Gericht erhoben werden muss. Diese gesetzliche Frist,
        die in § 12 III VVG gesetzlich festgeschrieben ist, muss unbedingt
        eingehalten werden, da nach Ablauf der Frist eine Inanspruchnahme der
        Versicherung nicht mehr möglich ist.
         
         Da sich
        ein Rechtsanwalt auch erst mal in den Fall einarbeiten muss und die
        Fertigung der Klageschrift auch geraume Zeit in Anspruch nehmen kann,
        sollte man sich frühzeitig mit dem Anwalt in Verbindung setzen und ihm
        die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung stellen.
         
         Hierzu
        gehören insbesondere: -        
        der Versicherungsvertrag nebst den
        Versicherungsbedingungen -        
        Korrespondenz mit der Versicherung -        
        Ablehnungsschreiben der Versicherung -        
        Unterlagen über den Schaden (z.B. Sachverständigengutachten)
         
         Oft lässt
        sich eine Klage durch ein Schreiben des Anwalts vermeiden.
        Versicherungen zahlen unter dem Druck einer drohenden Klage oft
        bereitwillig, weil sie eine gerichtliche Auseinandersetzung fürchten.  Wer trägt die Kosten des
        Prozesses?
         
         Grundsätzlich
        ist es so, dass derjenige die Kosten des gesamten Prozesses zahlt, der
        im Rechtsstreit unterliegt. Wird die Versicherung also verurteilt, dann
        trägt sie auch die Kosten für das Gericht und den Anwalt. Auch Kosten
        für gerichtliche Sachverständigengutachten muss die unterlegene Seite
        zahlen.
         
         Wenn Sie
        über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, dann kommt diese für sämtliche
        Kosten auf. Ein Kostenrisiko hinsichtlich der Prozesskosten haben Sie
        dann nicht.
         
         Hinweis:
        Ihre Rechtsschutzversicherung kommt selbstverständlich auch dann für
        die Kosten auf, wenn sie den Versicherungsvertrag 
        hinsichtlich der Wohngebäudeversicherung bei derselben
        Versicherung abgeschlossen haben.
         
         Beispiel:
        Sie haben bei der A-Versicherung nicht nur Ihre Wohngebäudeversicherung
        abgeschlossen, sondern auch Ihren Rechtsschutzversicherungsvertrag.
        Obwohl Sie quasi gegen das eigene Versicherungsunternehmen klagen, wird
        die Rechtsschutzversicherung für die hierdurch entstehenden Kosten
        aufkommen, falls der Rechtsstreit verloren geht. 
         Bei
        bestehendem Rechtsschutz ein Grund mehr, sich nicht mit der Entscheidung
        der Versicherung zufrieden zu geben. Sie sollten für Ihr gutes Recht kämpfen.
        Schließlich haben Sie in der Vergangenheit auch immer Ihre
        Versicherungsprämien gezahlt.
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