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Radarfallen
Messverfahren
Sicherheitsabstand |
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Der Sicherheitsabstand
zum Vorausfahrenden ist ein regelmäßig wiederkehrendes
Problem: In § 4 Abs. 3 StVO ist
geregelt, dass Lkw über 3,5 t oder Omnibusse, wenn mehr als 50 km/h
auf Autobahnen gefahren wird, 50 m Mindestabstand einhalten müssen.
Übrigens sind auf den hiesigen Autobahnen die Leitpfosten in einem
Abstand von 50 Meter postiert. |
Zahlreiche
Hinweise auf die verwendeten Geräte zur Geschwindigkeitsmessung finden Sie unter
www.radarfalle.de. Am häufigsten werden in der Verkehrsüberwachung die
Geräte Multanova VR 6F und das Traffipax-Speedophot verwendet. Für beide Geräte typisch
ist, dass sie so den abfließenden als auch den ankommenden Verkehr messen können. Das
Multanova-Gerät verfügt über eine Richt-, das Traffipax-Gerät über eine
Schlitzantenne. |
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Verkehrsgerät
Traffipax-Speedophot Traffipax:
Bei
Geschwindigkeitsmessungen unter Verwendung der "Traffipax"-Fotoanlage, die
geeicht sein muß, werden größere Abstände, geringere Messstrecken und geringe
Toleranzen akzeptiert:
Geschw.
(km/h) |
Meßstrecke
(m) |
Abstand
(m) |
Rechtsprechung |
116/120 |
130 |
30/50 |
OLG Karlsruhe, VRS 56, 56 |
mehr als 150 |
280 |
250 |
OLG Zweibrücken, VM 1980, 4 |
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