Die Tarifreform zielte wesentlich auf
die Vereinfachung der Eingruppierung der jeweiligen Tätigkeiten. Arbeitsplatzbeschreibungen
sollen die Grundlage für eine einheitliche Vorgehensweise bei der
tariflichen Eingruppierung schaffen. Sie fördern die Klarheit über
die auszuübenden Tätigkeiten, sodass es leichter ist, eine Aussage
über die Wertigkeit des Arbeitsplatzes im Sinne des Tarifvertrages
für den öffentlichen Dienst zu machen. Arbeitsplatzbeschreibungen
gliedern sich in zwei Teile: die Tätigkeitsdarstellung und die
Tätigkeitsbewertung. Die Tätigkeitsdarstellung macht dem Tarifbeschäftigten
klar, welche Tätigkeiten am jeweiligen Arbeitsplatz auszuführen
sind, wie er organisatorisch eingegliedert ist und welche Befugnisse
er hat. Der Arbeitgeber die Tätigkeitsdarstellung als Grundlage
für die tarifliche Bewertung des Tarifbeschäftigten erläutern. |
Wir haben unter anderem
arbeitsgerichtliche Prozesse vor den Arbeitsgerichten bzw.
Landesarbeitsgerichten in Hamburg, Berlin, Aachen, Köln, Bonn,
Siegburg, Gummersbach, Wuppertal, Hagen, Frankfurt und Düsseldorf
sowie vor dem Bundesarbeitsgericht betrieben.
Weitere wichtige
Themen des Arbeitsrechts auf diesen Seiten:
Abmahnung -
AGB - Aufhebungsvertrag
- Arbeitsrecht - Arbeitsvertrag
- Fortbildung - Kündigung
(Arbeitsrecht) - Lohn/Gehalt
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