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Waffenrecht

Teil II

Die waffenrechtliche Regelüberprüfung der Zuverlässigkeit ist grundsätzlich auch bei Jagdscheininhabern erforderlich. Sie kann im Abstand von weniger als drei Jahren erfolgen, wenn dann ein Überprüfungskonzept der Waffenbehörde zugrunde liegt.
Die Beurteilung, ob ein Antragsteller wesentlich mehr als die Allgemeinheit von einem Angriff auf Leib oder Leben bedroht ist, setzt eine Würdigung aller Umstände des Einzelfalles voraus. Die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Berufsgruppe, die nach allgemeiner Lebenserfahrung im erhöhten Maße der Gefahr von Überfällen ausgesetzt ist, muss dabei berücksichtigt werden, ist aber nicht allein ausschlaggebend.
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