Home - Aktuelles - Rechtsgebiete - Suche - Sekretariat - Datenschutz - Impressum

Rechtsanwaltskanzlei Dr. Palm - Bonn

Arbeitsrecht - Beamtenrecht - Erbrecht - Familienrecht - Mobbing - Namensrecht

drpalm@web.de (E-Mail) - 0228/63 57 47 (Festnetz) - 49 163 6288904 (Mobil)

 
Startseite
Nach oben

Home

Übersicht

 Rechtsanwalt Bonn Dr. Palm

 

Betriebsübergang Anwalt Rechtsanwalt

Prognose

Unternehmerische Freiheit

 

Mit der folgenden Konstellation haben wir häufiger zu tun und vor allem die Position von Arbeitnehmern vertreten.

Betriebsbedingte Kündigungen sind vom Arbeitnehmer oft nicht leicht zu begründen. Es stellt sich bei innerbetrieblichen Gründen mitunter die Frage, ob die Entscheidung nicht falsch ist und revidiert werden muss. Sollte also der Arbeitsplatz gar nicht weggefallen sein? Stand vielleicht die Absicht dahinter, einen Arbeitnehmer auf diesem Wege aus dem Betrieb zu entfernen. Der Unternehmer hat eine grundrechtlich verbürgte Freiheit, Entscheidungen betrieblicher Art zu treffen, die nicht beliebig von der Rechtsprechung kontrolliert werden können. Aber wo liegt die Grenze?

Läuft die unternehmerische Entscheidung letztlich nur auf den Abbau einer Hierarchieebene hinaus verbunden mit einer Umverteilung der dem betroffenen Arbeitnehmer bisher zugewiesenen Aufgaben, bedarf es nach dem Bundesarbeitsgericht näherer Darlegungen, damit geprüft werden kann, ob der Beschäftigungsbedarf für den betroffenen Arbeitnehmer tatsächlich entfallen und die Entscheidung weder offensichtlich unsachlich noch willkürlich ist. Der Arbeitgeber muss konkret darlegen, in welchem Umfang und aufgrund welcher Maßnahmen die bisher von dem betroffenen Arbeitnehmer ausgeübten Tätigkeiten für diesen zukünftig entfallen.

Er muss die Auswirkungen seiner unternehmerischen Vorgaben auf die zukünftige Arbeitsmenge anhand einer schlüssigen Prognose konkret darstellen und angeben, wie die anfallenden Arbeiten vom verbliebenen Personal ohne überobligationsmäßige Leistungen erledigt werden können.

Wenn ein Arbeitgeber vorträgt, eine Abteilung würde stillgelegt oder zuvor wichtige Unternehmenstätigkeiten würden wegfallen, wird die Rechtsprechung auf dem schmalen Grat zwischen unternehmerischer Freiheit und willkürlichen Entscheidungen prüfen, ob eine betriebliche Kündigung haltbar ist. Die Verfahren gehen mit hohen Unsicherheiten einher, sodass häufig die Klageparteien in diesen Konstellationen zum Abschluss von Vergleichen bereit sind.

Wir haben unter anderem arbeitsgerichtliche Prozesse vor den Arbeitsgerichten bzw. Landesarbeitsgerichten in Köln, Bonn, Siegburg, Gummersbach, Wuppertal, Hagen, Hamm, Düsseldorf, Frankfurt und Berlin sowie vor dem Bundesarbeitsgericht betrieben.

Wir haben Kündigungsschutzklagen, Klagen auf Lohn und Gehalt, Schadensersatz, Schmerzensgeld (vor allem in Mobbing-Fällen), Karenzentschädigungen, ordnungsgemäße Zeugniserteilung und gegen Abmahnungen in sehr unterschiedlichen Fallgestaltungen vertreten. Insofern sollte Ihr Vertrauen in unsere Tätigkeit nicht unbegründet sein. 

Arbeitsrecht - Startseite

Mehr zum Thema Kündigung >>

Top

 

Home - Anfahrt - Arbeitsrecht - Ehe- und Familienrecht - Erwachsenenadoption - Kontakt - Namensrecht - Profil  

Email - Links Suche - Vollmacht - Formulare - Impressum - Haftungsausschluss - Datenschutzerklärung

Rechtsanwaltskanzlei Dr. Palm - Rathausgasse 9 - 53111 Bonn (Stadtmitte)

Telefon: 0228/63 57 47 oder 69 45 44 - Telefax: 0228/65 85 28 - drpalm@web.de

Copyright Dr. Palm - 2000 - Stand: 17.02.2019