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Rechtsanwaltskanzlei Dr. Palm - Bonn

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 Rechtsanwalt Bonn Dr. Palm

 

Wertvolle Geschenke 

anlässlich der Hochzeit 

Brautgabe - Taki

Das LG Limburg hat Anfang 2012 eine interessante Entscheidung getroffen zu der Fragen von Goldgeschenken nach türkischer Tradition: Auch wenn Schenkungen der Schwiegereltern an das Schwiegerkind anlässlich einer Heirat in Erwartung des Fortbestandes der Ehe unter bestimmten, besonderen Umständen zurückgefordert werden können, gilt dies nicht für Goldgeschenke, die nach der türkischen Tradition im Rahmen Hochzeit der Braut oder den Brautleuten übergeben und angehängt werden. Diese nach türkischem Ritus sog. "Brautgabe" (türkisch: "taki") dient nach der Rechtsprechung der türkischen Obergerichte zur Absicherung der Ehefrau für den Fall des Scheiterns der Ehe. Dies entspricht auch islamischen Rechtsgrundsätzen der Scharia.

Auf diese Grundsätze eines fremden Kulturkreises darf nach Auffassung des Gerichts dann abgestellt werden, wenn es auf die Frage ankommt, welche Vorstellungen sie bei einem Rechtsgeschäft zur Geschäftsgrundlage gemacht haben, solange diese Grundsätze nicht gegen das Wertesystem des Grundgesetzes verstoßen. Dies ist aber nicht der Fall, wenn die besonderen kulturellen Regeln dem Schutz der Ehefrau von Mittellosigkeit für den Fall der Scheidung dienen. Grundsätze gelten sie auch dann, wenn offen bleibt, ob der Goldschmuck der Braut alleine oder den Eheleuten gemeinsam gemacht wurde.

Vielleicht mehr als jede andere Rechtsmaterie ist das Ehe- und Familienrecht für Mandanten eine existenzielle Frage. Insbesondere die Verquickung von drängenden Rechtsfragen und oft schwerer emotionaler Betroffenheit bereitet hier Mandanten besondere Probleme, die wir helfen zu lösen, indem wir beiden Aspekten Rechnung tragen. Wir vertreten seit Anbeginn unserer Kanzleitätigkeit zahlreiche Mandanten auf den diversen Gebieten des Ehe- und Familienrechts: Scheidungen, Trennung, Lebenspartnerschaften, Lebensgemeinschaften, Härtefall, Unterhalt nebst Auskunftsanspruch, Versorgungsausgleich, Sorgerecht, Umgangsregelungen, Zugewinn, Schulden, Hausrat, Zuweisung der EhewohnungGrundstücken, Scheinehe, Eheaufhebung

Auch familienrechtliche Konstellationen aus dem internationalen Privatrecht, wenn also Bezüge zu fremden Rechtsordnungen, etwa europäischen oder türkischen (Speziell zur Scheidung nach türkischem Recht) Regelungen zu klären waren, haben wir untersucht. 

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