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Rechtsanwaltskanzlei Dr. Palm - Bonn

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drpalm@web.de (E-Mail) - 0228/63 57 47 (Festnetz) - 49 163 6288904 (Mobil)

 
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 Rechtsanwalt Bonn Dr. Palm

 

Welche Vorteile bietet Ihnen 

eine Online-Beratung?

 

Mitunter sind rechtliche Probleme nicht so umfassend, dass ein persönlicher Kontakt zum Anwalt unbedingt notwendig ist. Vorteilhaft ist insbesondere, dass der Mandant ohne größere Umstände - Anreise etc. - sofort informiert werden kann. Das setzt aber voraus, dass Sie uns vorab besonders detailliert über Ihr Problem unterrichten. Inzwischen sind Online-Beratungen oder Online-Vertretungen keine Seltenheit mehr. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass es im Fall von erstmaligen Online-Beratungen von neuen Mandanten zu unserer eigenen Absicherung notwendig ist, dass ein Vorschuss geleistet wird.

 

Online-Beratungen werden von uns genauso sorgfältig und umfassend betreut wie "Beratungen vor Ort". Deshalb ist die Befürchtung unbegründet, dass der persönliche Kontakt mit dem Rechtsanwalt erst die Vertrauensbasis schafft, die unabdingbar ist für eine erfolgreiche Fallbehandlung. 

 

Hinweise zur Problemschilderung: Je detaillierter Sie Ihr rechtliches Problem schildern, desto leichter ist es für uns, Ihnen eine klare Auskunft zu geben. Teilen Sie uns bitte wenigstens kurz die Chronologie der Ereignisse mit und machen Sie auch klar, was Sie erreichen wollen. Nutzen Sie die Mandantenerhebungsbögen.

 

Wir schlagen Ihnen daher vor, dass Sie uns in solchen Fällen Ihr Problem kurz per Email, ggf. per Telefax, skizzieren.  Wir antworten Ihnen dann umgehend und erläutern Ihnen, ob wir auch eine Email-Beratung für ausreichend halten. 

 

Zugleich teilen wir Ihnen auf Nachfrage das Honorar mit, dass Sie vorab auf eines unserer Konten überweisen müssten. Wir werden nach Zahlungseingang regelmäßig unmittelbar auf Ihre Anfrage antworten, soweit die Komplexität der Angelegenheit das zulässt. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch für Rückfragen, Ergänzungen etc. zur Verfügung. Soweit wichtige Unterlagen zu prüfen sind, faxen (0228/65 85 28) Sie oder schicken Sie uns die Materialien als Email-Attachment zu. 

 

Für büroorganisatorische Fragen - Termine, Vollmachterteilung, Kostennoten etc. - wenden Sie sich bitte direkt an unseren Büroleiterin Frau Miriam Lukoschek (0228/63 57 47 oder 69 45 44). 

 

 
RechtschutzversicherungWir sehen hier von den etwas unpraktischen Formular-Skripten ab, bitten Sie aber bei der Anfrage per Email folgende Angaben zu machen:

smcheckico.gif (1689 Byte)Name, Adresse, Telefon, Email, Rechtsschutzversicherung (soweit vorhanden). Vor allem aber: eine Kurzskizze Ihres Problems, am besten gleich mit Anlagen - soweit vorhanden. 

Hier finden Sie Mandantenerhebungsbögen >>

Mandantenerhebungsbogen Arbeitsrecht

Rechtsanwalt Beratung

Vollmacht

Erhebungsbögen

Formulare

 

smcheckico.gif (1689 Byte)  Themen, die auf den folgenden Seiten abgehandelt werden, in Stichwörtern:

Abfindung - Abmahnung - AdoptionAGB - Aktuell - Arbeitsgerichtsgesetz - Anfechtung Testament  - Alimony - Anfahrt - Anwaltskanzlei - Anwaltskosten - Aufhebungsvertrag - Aufsicht - Aufsichtspflichtverletzung - Ausländerrecht - Auto - Arbeitsrecht - Arbeitsvertrag - AsylAufenthaltserlaubnis - Befristete Arbeitsverträge - Beratung - Betriebsrat - Bildrechte - Binational - Computer - Cybermedienwirklichkeit - Denic - Divorce - Domain - Domainrecht - Domainrechtsprechung - Eheaufhebung - Ehegatte - EhevertragEinbürgerung - Employment law - ErbensucherErbrecht - Erwachsenenadoption - Familienrecht - Fernabsatz - Flüchtlinge - Fortbildung - Fristlose Kündigung - GmbH - GmbH-Geschäftsführer - Greencard - Grunderwerb - Grundstück - Grundstückskaufvertrag - Härtefall - Haftung für Kinder - Impressum - Insolvenz - Insolvenzverschleppung - Internet - Internetrecht - Jura for Kids - Kindesunterhalt - Kleinbetriebe - Kopftuch - Kosten - KrankheitKredit - Kündigung (Arbeitsrecht) - Kündigung(Mietrecht) - Kündigungsfristen(Arbeitsrecht) - Kunst und Recht - Law Office - Mahnbescheid - Markenrecht - Minderung - Mietrecht - Miterben - Miterbengemeinschaft  - Mobbing - Mutterschutz - Nachbar - Nachbarrecht - Namensrecht - Nebenkosten - Niederlassungserlaubnis - Ordnungswidrigkeit - Pfändung einer Domain - Pflichtteil - Profil - Provider - Räumung - Rechtsanwalt Dr. Palm - Rechtsanwaltskanzlei - Rechtsanwaltsvergütungsgesetz - Reiserecht - Scheidung - Scheidung (türkisches Recht)Scheidungsfolgevereinbarung - ScheidungskostenScheinehe - Schmerzensgeld - Schönheitsreparaturen - Schwerbehindert - Sekretariat - Spam - Sperrzeit - SMS - Staatsangehörigkeit - Surfen - Testament - Textbaustelle - Tierhaltung - Touristenvisum - Überstunden - Unfall - Unterhalt - Unterhaltsrecht - Urheberrecht - Urlaub(Arbeitsrecht) - Verkehrsunfall - Versorgungsausgleich - Versetzung - Visum - Visa - Vollmacht - Zivilprozess 

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smcheckico.gif (1689 Byte)Scheidung-online

Was heißt eigentlich Scheidung online? Eine Online-Scheidung ist eine Scheidung, die den Mandanten in die Lage versetzt, die wesentlichen Verfahrensabläufe ohne großen Aufwand zu erledigen und den Kontakt mit Anwalt und Gericht zu einer einfachen Angelegenheit macht. Wenn es also schnell gehen soll, füllen Sie einfach unseren  Mandantenerhebungsbogen Ehescheidung/Trennung in Ehe- und Familiensachen aus, senden Sie uns eine Vollmacht und mindestens die Kopie der Heiratsurkunde und wir können sofort den Antrag bei Gericht stellen, ohne dass Sie überhaupt einen Schritt in unsere Kanzlei machen müssen. 

Selbstverständlich können Sie aber auch gerne bei uns persönlich erscheinen, wenn Sie Fragen haben, die Sie nicht per Telefon oder E-Mail erörtern wollen. Wir können Scheidungsverfahren im Gebiet der gesamten Bundesrepublik Deutschland für Sie betreiben. Allerdings müssen natürlich die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Eine Scheidung ist dann am Einfachsten, wenn sich die Eheleute einig sind und bereits ein Jahr getrennt leben. Doch auch wenn diese Voraussetzungen nicht vorliegen sollten, heißt das nicht in jedem Fall, dass Sie deswegen zwingend warten. Wir sind auch gerne bereit, Sie über die Möglichkeiten einer Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung zu beraten, da es uns in zahlreichen Fällen gelungen ist, in dieser kritischen Lebensphase einvernehmliche Regelungen mit der Gegenseite zu treffen. 

Wir führen dann - wenn Sie uns die genannten Unterlagen zugeschickt haben - das Verfahren durch. Das Gericht wird, wenn es die Information über die Versorgungssituation (Rentenanwartschaften etc.) hat, einen Termin bestimmen. Dann allerdings müssen Sie kurz bei Gericht erscheinen. Das ist aber in den meisten Fällen dieser Art eher eine Formalie, die mitunter in fünf Minuten erledigt sein kann.  

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